Rentenversicherung
Was ist Rentensplitting ?
Unter
Rentensplitting versteht man, dass die während der Ehe erworbenen
Rentenansprüche zu gleichen Teilen geteilt werden. Diese Teilung
gilt bei Scheidung oder Tod. Eingetragene Lebenspartnerschaften und
Ehepaare haben die Möglichkeit eine Vereinbarung zum
Rentensplitting abzuschliessen, sofern die Verbindung nach dem
31.12.2001 geschlosen wurde und beide Partner Altersrente beziehen.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften, die vor diesem Datum
bestanden haben können ein Rentensplitting nur dann vereinbaren,
wenn beide Partner vor dem 01.01.1962 geboren wurden.
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