Rentenversicherung
gesetzliche Rentenversicherung: Höhe der Witwen- oder Witwerrente
Wer
in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist und dessen Ehen
vor dem 31.12.2001 geheiratet hat, hat einen Anspruch auf Witwen- bzw.
Witwerrente von in der Regel 60%. Für nach dem 31.12.2001
geschlossene Ehen beträgt die Höhe nur noch 55%.
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